Wahlpflichtunterricht (WPU) und Wahlunterricht (WU)

 


WPU gibt es für den Haupt- und Realschulzweig, im Gymnasialzweig gibt es den Wahlunterricht.


Wahlpflichtunterricht ist von der Stundenzahl her für die Schüler/innen verpflichtend, sie können aber aus einem (begrenzten) Angebot einen Kurs nach ihren Vorstellungen belegen. Der WPU wird benotet und ist damit am Ende des Schuljahres für die Versetzungsentscheidung zu berücksichtigen.


Wahlunterricht wird im Gegensatz zum WPU nicht benotet: die Schüler/innen  erhalten einen Zeugnisvermerk "teilgenommen", "mit Erfolg teilgenommen" oder "mit gutem Erfolg teilgenommen". Die Leistungen des WU sind - soweit positiv - bei der Versetzungsentscheidung positiv zu berücksichtigen. Dies gilt auch für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe.


Im Hauptschulbereich ist ab dem Jahrgang 7 jährlich ein zweistündiger WPU-Kurs am Vormittag zu belegen.


Realschüler/innen, die kein Französisch belegt haben, wählen sich in den Jahrgängen 7 bis 9 mit vier Wochenstunden sowohl in ein Angebot im WPU I (vormittags) als auch in ein Angebot im WPU II (nachmittags) ein. Im Jahrgang 10 sind im ersten Halbjahr zwei Kurse, im zweiten Halbjahr nur ein Kurs zu belegen.


Im Gymnasialzweig gilt für unsere Schule folgende Regel: In den Jahrgängen 7 bis 10 müssen die Schüler/innen insgesamt 5 Wochenstunden Wahlunterricht  belegen. Die Schule legt die Angebote fest; dies können auch Förder- und Differenzierungsangebote sein.


Bei der Einwahl muss immer ein Erstwunsch und ein Zweitwunsch angegeben werden! Im WPU I muss ein anderer Inhalt als in WPU II gewählt werden.


Kurse, Zeiten und Räume werden mit dem Stundenplan zu Beginn des neuen Schuljahres bekannt gegeben.


Organisiert wird der W(P)U von Frau Oberstudienrätin Herget.