Schulverfassung


Grundlage jeglicher schulischer Arbeit ist das Hessische Schulgesetz in der jeweils gültigen Form, verabschiedet vom hessischen Gesetzgeber, dem Landtag. Daraus abgeleitet gelten eine Reihe von Verordnungen und Erlassen des Hessischen Kultusministeriums unmittelbar für die Schule. Beinahe vor Ort unterstützt das Staatliche Schulamt Marburg-Biedenkopf die Schulen im Landkreis z.B. bei der Versorgung der Schulen mit Lehrkräften oder bei rechtlichen Problemen.


Der Landkreis Marburg-Biedenkopf ist der Schulträger, d.h. er ist zuständig für die Gebäude, für die Ausstattung der Schulen mit Sekretärinnen und Hausmeistern sowie für das jeweilige Schulbudget.


Die Stadt Stadtallendorf hat für die GBS keine rechtliche Bedeutung. Das heißt aber nicht, dass wir völlig unabhängig von ihr sind. Es besteht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in vielen Feldern zwischen der Stadtverwaltung und der Georg-Büchner-Schule.


Jede Schule hat jedoch auch ihre eigenen, spezifischen Regeln. Dazu gehören natürlich zu allererst die Schulordnung und weitere interne Festlegungen.